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3% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0979, von Wagner von Frommenhausen bis Währung Öffnen
die Silberwährung. Aus einem Pfund Feinsilber werden 45 Guld. aus? gebracht, und zwar in Stücken zu 2, 1 und ^4 Guld. Diese müssen als Kurantmünzen zu jedem Betrag in Zahlung angenommen werden. Nun war aber die österreichische W. schon seit langer Zeit
3% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0553, von Gülden bis Gülle Öffnen
551 Gülden - Gülle aus den zur Zeit der Vertragschlicßung bereits im Besitze der beiderseitigen Finanzverwaltungen be- ! findlichen oder von denselben zu Münzzwecken be- reits erworbenen ^ilbermengen) nicht mehr^ aus- geprägt. Diese noch
2% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0333, von Wahrscheinlichkeitslehre bis Währung Öffnen
), nämlich für die richtige Beschaffenheit (Gewicht und Feingehalt) ausgeprägter Münzen, dann die als gesetzliches Zahlungsmittel (engl. legal tender) gültige Geldeinheit, welche in unbeschränkter Menge bei Zahlungen angenommen werden muß. Demgemäß konnte
2% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0071, von Doppelschnepfe bis Doppia Öffnen
] Doppelschnepfe, s. Brachvogel und Schnepfe. Doppelsöldner, bei den Landsknechten Karls V. diejenigen, welche, mit Schwert und Doppelhaken bewaffnet, mehr als 4 Gulden Monatssold erhielten; wirklich doppelten Sold erhielten nur ganz Geharnischte. Von den
2% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0892, von Münzprobe bis Münzverbrechen Öffnen
übereinstimmen müssen, daß die Prägung desselben keinen, die der Scheidemünzen nur einen beschränkten Gewinn abwerfen darf, der privaten Spekulation also keinen Reiz bieten kann und darf, sowie endlich darin, daß die Münze gesetzliches Zahlungsmittel ist. Früher